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Terms and Conditions
AGB
1. Allgemeines
Für alle Angebote und Lieferbedingungen der StarSEQ GmbH gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der StarSEQ GmbH in der aktuell geltenden Fassung, die einen wesentlichen Bestandteil des Kaufvertrages bilden. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, binden uns nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Unser Stillschweigen gilt nicht als Einverständnis. Durch die auch stillschweigende Annahme unserer allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen erkennt der Käufer vielmehr unter Verzicht auf seine eigenen, unsere Bedingungen als verbindlich an.

2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Preisangaben sind netto, also zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen. Sonstige Steuern und Gebühren, insbesondere Gebrauchssteuern, Inspektions- oder Untersuchungsgebühren, die von staatlicher Seite verlangt werden, sind in den Preisangaben nicht enthalten. Die StarSEQ GmbH trifft keine Pflicht, auf das Anfallen etwaiger Steuern und Gebühren hinzuweisen. Alle Angebote sind so zu verstehen, dass der Käufer die vorgenannten Kosten zu tragen hat, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung hierüber bedarf. Ein Vertrag kommt bei einer Bestellung erst mit schriftlicher Annahme der Bestellung durch die StarSEQ GmbH oder durch Lieferung zustande. Der schriftlichen Annahme steht die bestellungsgerechte Lieferung der Kaufseite gleich.

3. Gefahrenübergang, Erfüllungsort
Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk. Erfüllungsort für alle Lieferverpflichtungen ist Mainz. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Alle Risiken des Verlustes der Ware oder irgendwelcher Schäden an der Ware oder Beschädigungen von Sachen oder Personen durch die Ware während des Transportes werden ausschließlich vom Käufer getragen. Trocken- und Nassversand erfolgt in Isolierbehältern. Alle Versandkosten werden dem Käufer zum Selbstkostenpreis berechnet.

4. Lieferbedingungen
Treffen die Parteien keine gesonderten Vereinbarung, liegt die Art der Versendung im Ermessen der StarSEQ GmbH, d. h. die Versendung kann nach Belieben per Luftfracht, per Bahn, per Schiff oder per Straße erfolgen.
Soweit keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Lieferfristen und Lieferzeitpunkte, die von der StarSEQ GmbH angegeben werden, unverbindlich, d. h. aus der Überschreitung der vorgenannten Fristen bzw. Zeitpunkte allein können keine Ansprüche auf Rücktritt oder Schadenersatz geltend gemacht werden.
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe oder andere von uns nicht zu vertretene Hindernisse die bei uns und oder unseren Lieferanten auftreten, befreien uns für die Dauer der Störung und deren Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung.
Sollte die Annahme verweigert werden, wird diese auf Kosten und Gefahr des Kunden gelagert. Der Versuch der Lieferung ist in diesem Fall einer Lieferung gleichzusetzen.
Sobald die Ware an das Transportunternehmen von uns übergeben wurde geht die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder deren zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
Die StarSEQ GmbH ist berechtigt, die von ihr geschuldete Leistung auch in Teilleistungen zu erbringen, es sei denn, die Teilleistung hat für den Käufer kein Interesse und der Käufer hat hierauf im Vertrag hingewiesen.

5. Rügepflichten
Der Käufer hat Mängel der Kaufsache unverzüglich nach Erhalt der Lieferung, jedenfalls aber innerhalb von 5 Werktagen nach Warenerhalt zu rügen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 377, 378 HGB. Für den Fall einer rechtzeitigen Rüge teilt die StarSEQ GmbH dem Käufer mit, wie mit der reklamierten Ware verfahren wird. Der Käufer ist verpflichtet, die reklamierte Ware für einen angemessenen Zeitraum auf seine Kosten zu lagern. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen und muss den oder die Mängel konkret bezeichnen.

6. Preisstellung
Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten bei Vertragsabschluß. Erstreckt sich der Vertrag oder die einzelnen Teillieferungen über einen längeren Zeitraum hinweg, gelten die jeweils aktuellen Preislisten zur Zeit der jeweiligen Lieferung.

7. Zahlung
Rechnungen sind ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse. Als Zahlungsmittel wird ausschließlich eine Banküberweisung angenommen. Dies gilt auch hinsichtlich Rechnungen für Teillieferungen, zu denen die StarSEQ GmbH nach diesen Geschäftsbedingungen berechtigt ist.
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, hat er die Geldschuld mit einem Zinssatz, der 5% über dem Diskontsatz der Bundesbank liegt, mindestens jedoch mit 11% p. a. zu verzinsen.
Wenn der StarSEQ GmbH Umstände bekannt werden, die befürchten lassen, dass die Bezahlung des Kaufpreises gefährdet ist, ist sie berechtigt, die Lieferung gegen Vorkasse zu tätigen. Solche Umstände liegen insbesondere dann vor, wenn der Käufer mit der Bezahlung fälliger Kaufpreisforderungen in Verzug ist.
Gegenüber fälligen Kaufpreisforderungen der StarSEQ GmbH kann der Käufer nur aufrechnen mit solchen Forderungen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Rücktritt
Die StarSEQ GmbH ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn sie von ihren eigenen Lieferanten nicht richtig oder rechtzeitig beliefert wird, und nach allen zumutbaren Anstrengungen Ersatz für die Lieferung nicht beschafft werden kann und deshalb die Lieferung an den Käufer unmöglich wird.
Die StarSEQ GmbH kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn ihr die Erfüllung ihrer Vertragspflichten infolge von ihr nicht zu vertretenden Leistungshindernissen, auch wenn diese in ihre Sphäre fallen, unmöglich wird. Dies gilt insbesondere für die Fälle höherer Gewalt, eines Arbeitskampfes, Rohstoffmängel, Erkrankungen, sonstige Betriebsstörungen, Transportverzögerungen etc.
Alle Lieferverpflichtungen der StarSEQ GmbH stehen unter dem Vorbehalt „solange der Vorrat reicht“. Die StarSEQ GmbH kann daher vom Vertrag zurücktreten, wenn der ihr zur Verfügung stehende Vorrat erschöpft ist.
Für alle vorgenannten Fälle des Rücktritts der StarSEQ GmbH sind Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen.

9. Vertragsaufhebung/Stornierung
Wird der Vertrag einseitig durch den Käufer aufgehoben oder eine Bestellung/Teilbestellung einseitig durch den Käufer storniert, hat der Käufer der StarSEQ GmbH sämtliche Kosten zu ersetzen, die durch die Vertragsaufhebung/Stornierung entstanden sind; dies gilt insbesondere für Stornierungs- oder Rücktrittskosten, die der StarSEQ GmbH durch ihre Lieferanten in Rechnung gestellt werden, Kosten für den Kauf von Waren, die nicht zurückgegeben werden können und allen sonstigen Aufwendungen, der der StarSEQ GmbH im Zuge der Vertragsdurchführung und dessen Beendigung entstanden sind wie Anwaltskosten, Transportkosten etc.
Kommt die StarSEQ GmbH mit ihrer Leistung in Verzug, steht dem Käufer ausschließlich ein Rücktrittsrecht zu. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

10. Haftungsfreizeichnung
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die StarSEQ GmbH außer in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit allenfalls bis zur Höhe des typisch vorhersehbaren Schadens.
Die Haftung der StarSEQ GmbH für die Verletzung sonstiger, nicht wesentlicher Vertragspflichten ist außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

11. Gewährleistung
Die StarSEQ GmbH gewährleistet, dass ihre Produkte und Dienstleistungen den in ihren Katalogen, technischen Datenblättern oder anderen den Abnehmern übermittelten Produktdokumentationen stehenden Beschreibungen und den im Vertrag zugesicherten Eigenschaften entsprechen.
Die Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Mängel des Kaufgegenstandes sind grundsätzlich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Dem Käufer bleibt das Recht zur Minderung oder Wandelung vorbehalten, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt. Die Verpflichtung zur Gewährleistung erstreckt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, kostenlose Reparatur (Nachbesserung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Schlägt der Versuch zur Nachbesserung zweimal fehl, ist die StarSEQ GmbH berechtigt, eine Ersatzlieferung durchzuführen.
Schlägt auch diese fehl oder erfolgt diese nach angemessener Nachfristsetzung unseres Kunden nicht, so ist dieser berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Reduzierung des Kaufpreises zu verlangen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt auf Kosten der StarSEQ GmbH. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit die gelieferte Ware wegen nicht ordnungsgemäßer Wartung und Reinigung, wegen Beschädigung, unsachgemäßer Lagerung, Benutzung, Behandlung, Reparatur defekt ist oder Angaben, die für die Durchführung einer Dienstleistung notwendige sind, durch den Kunden inkorrekt übermittelt oder angezeigt wurden. Wir übernehmen außerdem keine Gewährleistung für Sicherungen, Batterien, Verschleißteile und anderes Verbrauchsmaterial.

12. Zugesicherte Eigenschaften
Ungeachtet § 11 dient die Beschreibung der Kaufgegenstände in Katalogen, Analyseberichten und anderen Dokumentationen der StarSEQ GmbH nur der genauen Bezeichnung und präzisen Festlegung der Kaufsache. Die vorgenannten Beschreibungen sind nicht als Zusicherung von Eigenschaften im Sinne von § 463 BGB zu verstehen. Eine Zusicherung im gesetzlichen Sinne erfordert die vorherige schriftliche Bestätigung des Geschäftsführers der StarSEQ GmbH mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass eine bestimmte Eigenschaft zugesichert werden soll.

13. Die Produkte und Dienstleistungen der StarSEQ GmbH sind für Laboratoriums- und Forschungszwecken bestimmt und dürfen, falls nicht ausdrücklich vereinbart, nicht auf andere Weise verwendet werden, insbesondere nicht für in vivo-diagnostische Zwecke, als Zusätze in Nahrungs- und Futtermitteln, Human- und Tierarzneimitteln sowie Kosmetika oder für andere gewerbliche Anwendungen.

14. Die Benutzung unserer Produkte und Dienstleistungen für diagnostische Zwecke ist auszuschließen. Werden unsere Produkte und Dienstleistungen für die industrielle Produktion benutzt tut dies der Kunde auf eigenes Risiko. Jegliche Gewährleistung oder Haftung wird in diesem Fall ausgeschlossen. Entsprechende Anwendungshinweise unsererseits sind nur als unverbindliche Empfehlung zu verstehen.

15. Technische Beratung
Auf Wunsch des Kunden beraten wir anwendungstechnisch nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, jedoch unverbindlich.

16. Eigentumsvorbehalt
Die StarSEQ GmbH behält sich das Eigentum an allen gelieferten Produkten und Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
Der Käufer ist - solange der Eigentumsvorbehalt der StarSEQ GmbH wirksam ist - nicht berechtigt, über die Kaufsache zu verfügen, diese zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
Im Falle der Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache wird vereinbart, dass die StarSEQ GmbH als Hersteller des Endproduktes und der Dienstleistung anzusehen ist und damit Eigentümer desselben wird.
Der Kunde tritt alle Forderungen, die er aus dem - berechtigten oder unberechtigten - Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware erwirbt, an die StarSEQ GmbH sicherungshalber in vollem Umfang ab, die diese Abtretung ausdrücklich annimmt.
Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretene Forderung im eigenen Namen für Rechnung der StarSEQ GmbH einzuziehen.
Für den Fall von Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung oder Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Kunden, verpflichtet sich dieser, auf das Eigentum der StarSEQ GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen, sowie alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben. Die Kosten der Intervention trägt der Käufer.

17. Mit der Erfüllung unserer Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen geht ohne besondere Rückübertragung die Ware automatisch in den Besitz des Kunden über.

18. Schutz- und Nutzungsrechte
Die StarSEQ GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass die Verwendung oder der Verkauf der gelieferten Produkte und Dienstleistungen nicht gegen nationale oder internationale Schutz- und Nutzungsrechte verstößt. Der Käufer hat sich also bei Verwendung oder Wertveräußerung selbst davon zu überzeugen, daß solche Rechte Dritter nicht verletzt werden. Schadenersatzansprüche gegen die StarSEQ GmbH sind insoweit ausgeschlossen.
Der Käufer verpflichtet sich, die StarSEQ GmbH von allen Schadenersatzansprüchen Dritter wegen etwaiger Verletzung von Schutz- und Nutzungsrechten, die durch Handlungen des Käufers entstehen, freizustellen.
Das gleiche gilt für die Inanspruchnahme einer Dienstleistung der StarSEQ GmbH. Der Käufer hat insbesondere sicherzustellen, dass die Lieferung des Analysematerials den internationalen Schutz- und Nutzungsrechten entspricht und der StarSEQ GmbH daraus kein Schaden entsteht. Daraus entstehende Schadenersatzansprüche trägt der Käufer.

19. Ausfuhr- und Kontrollbestimmungen
Bestimmte Waren können deutschen und ausländischen Kontrollbestimmungen unterliegen. In diesem Fall ist ein Reexport aus der Bundesrepublik Deutschland nur mit Zustimmung des Bundesamtes für Wirtschaft/Bundessausfuhramt in Eschborn und der zuständigen Behörde des Einfuhrlandes möglich. Der Käufer ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.

20. Gerichtsstand, Rechtswahl
Für alle Streitigkeiten aus Verträgen, Lieferungen und Leistungen gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand für solche Streitigkeiten wird Mainz vereinbart.

21. Informationen auf der Webseite
Alle Informationen auf dieser Seite sind ohne Gewähr, weder ausdrücklich noch impliziert.
Die Informationen auf dieser Seite können technische Ungenauigkeiten oder typographische Fehler beinhalten. Die angezeigten Informationen können ohne Ankündigung jederzeit verändert oder ergänzt werden. StarSEQ GmbH behält sich ebenfalls das Recht vor, Verbesserungen und/oder Veränderungen bezüglich der Produkte und/oder der beschriebenen Verfahren in diesen Informationen jederzeit ohne Ankündigung vorzunehmen.
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